Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
Big Cats of India GmbH, Altwiesenstrasse 181, 8051 Zürich (V3.0, Juli 2023)
1. Gegenstand der AVRB
1.1. Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Big Cats of India GmbH, nachfolgend Reisebüro genannt. Das Reisebüro ist auf die Beratung, Vermittlung und Organisation von Tiger- und anderen Big Cat Safaris sowie ornithologischen und individuellen Themenreisen nach Indien und Nepal spezialisiert.
1.2. Die vorliegenden AVRB sind anwendbar, wenn das Reisebüro Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
1.3 Vermittelt das Reisebüro nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine), gelten die AVRB dieser Anbieter. Das Reisebüro ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die vom Reisebüro angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/oder die Rechnung bezahlt. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
3. Preise, Preiserhöhungen und Gebühren
3.1 Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer. Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
3.2 Das Reisebüro behält sich vor, die im Prospekt / auf der Website aufgeführten vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich auf Grund der folgenden Ereignisse ansteigen::
-
staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein-und Ausschiffungsgebühren, usw. Steuern werden erhöht oder neu eingeführt;
-
es ändern sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse;
-
es werden generelle Änderungen von Reiseelementen (Änderung der Route, Unterkunft, Transportmittel, etc.) vorgenommen.
3.3 Das Reisebüro ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen und gibt diese dem Kunden bekannt. Für Reisen während und rund um Weihnachten/Neujahr zwischen dem 21. Dezember und dem 5. Januar gelten gesonderte Bedingungen und Preise, auf die der Kunde vom Reisebüro auf Anfrage hingewiesen wird.
3.4 Das Reisebüro kann eine Gebühr für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt – zum Beispiel bei internationalen Flugbuchungen. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.
3.5 Das Reisebüro kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.
4. Bezahlung
4.1 Erfolgt die Buchung weniger als 6 Monate vor Reiseantritt, ist nach dem Abschluss des Buchungsvertrags vom Kunden eine Anzahlung in der Höhe von 60% des Buchungspreises innert 10 Tagen zu leisten. Bei Buchungen mit mehr als 6 Monaten Vorlaufzeit gilt eine Anzahlung von 40% zum Buchungszeitpunkt und weitere 20% 6 Monate vor Reisedatum. Der Restbetrag ist vom Kunden nach Erhalt der Rechnung innert 30 Tagen, spätestens jedoch 40 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
4.2 Erfolgen die Anzahlungen oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann das Reisebüro vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffern 3.4., 3.5 sowie Annullationskosten gemäss Ziffer 9.2 geltend machen. Andernfalls gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet dem Reisebüro Verzugszinsen von 5% (fünf Prozent). Eine Aufrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegenüber dem Reisebüro ist nicht zulässig.
4.3 Das Reisebüro bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Anzahlung.
5. Vertragsänderung durch das Reisebüro
5.1 Generelle Änderungen am Reiseprogramm
5.1.1 Das Reisebüro behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm, die Leistungen und Preise der Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden die Kunden rechtzeitig darüber informiert. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung der gebuchten Reise, so kann der Kunde entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
5.1.2 Unerhebliche Programmänderungen für die ein gleichwertiger Ersatz geboten werden kann (wie z.B. Wahl einer anderen Unterkunft oder eines anderen Transportmittels) berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
5.1.3 Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend die Vertragsänderung schriftlich mittels eingeschriebenem Brief an das Reisebüro zu erfolgen, ansonsten gilt die Vertragsänderung als genehmigt.
5.1.4 Tritt der Kunde innerhalb der Frist von fünf Tagen vom Vertrag zurück, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen mit Ausnahme bereits getätigter und nicht rückerstattbarer Leistungen wie z.B. gebuchter Flugtickets.
5.2 Kurzfristige Änderungen am Reiseprogramm vor oder während der Reise
5.2.1 Programmänderungen kurz vor oder während der Reise bleiben vorbehalten. Das Reisebüro setzt alles daran, Verzögerungen zu vermeiden, kann aber Reiseverzögerungen (z.B. Flüge) von 1 bis 2 Tagen, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, nicht ausschliessen. Mehrkosten infolge solcher Änderungen von Flug- und Fahrzeiten gehen zu Lasten der Kunden und/oder dessen Versicherung.
5.2.2 Das Reisebüro behält sich im Interesse des Kunden auch vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Aktivitäten) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.
5.2.3 Insbesondere haftet das Reisebüro nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für welche das Reisebüro nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Das Reisebüro ist jedoch bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
5.3 Absage der Reise durch das Reisebüro
5.3.1 Muss die Reise aus einem vom Reisebüro zu vertretenden Grund abgesagt werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz (und auch für daraus entstehende Folgekosten) ist ausgeschlossen. Da die Buchung der internationalen Flüge mit Ausnahme der unter Ziffer 11.2 definierten Fälle nicht im Angebot des Reisebüros eingeschlossen ist, ist eine Rückerstattung für solche bereits gebuchten Flugtickets direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft zu klären. Das Reisebüro übernimmt dafür keinerlei Gewähr und kann dafür keinen Ersatz leisten.
5.3.2 Wird eine allfällige im Reiseprospekt/auf der Webseite angegebene für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Buchungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5.3.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Bestimmungen, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann das Reisebüro die Reise jederzeit absagen. Diesfalls hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist auch hier ausgeschlossen.
6. Unterbruch, vorzeitige Beendigung der Reise sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden
Hat der Kunde die Reise angetreten und bricht er die Reise vorzeitig ab, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Buchungskosten. Die Vertretung des Reisebüros vor Ort oder die Buchungsstelle in der Schweiz werden soweit möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Die dadurch entstehenden Kosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde während der Reise nicht in Anspruch nimmt. Falls das Reisebüro für solche Leistungen eine Rückerstattung der Partner bekommt, wird sie diese an den Kunden weitergeben.
7. Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7.1. Der Kunde ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften (Impfungen etc.) sowie für die Einhaltung der Einreisebestimmungen (Zoll, Devisen, Einfuhrvorschriften, etc.) selber verantwortlich. Das Reisebüro informiert vorgängig über die Einreise- und Visabestimmungen. Der Kunde muss die erforderlichen Visa aber selber einholen.
7.2 Für die aktuelle Gefahrenlage im Reiseland verweist das Reisebüro auf die Reisehinweise des EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise) und auf die Gesundheitsempfehlungen von Healthytravel (www.healthytravel.ch). Mit dem Antritt der Reise bestätigt der Kunde, dass er diese Gefahrenhinweise kennt und damit einverstanden ist, die Reise auf eigenes Risiko anzutreten.
7.3 Bei Schwangerschaft ist der Kunde respektive die Kundin verpflichtet, sich vor der Buchung über die Transportbedingungen (Fluggesellschaft, etc.) zu erkundigen und das Reisebüro darüber zu informieren. Wird der Transport infolge Schwangerschaft verweigert, wird jede Haftung seitens des Reisebüros abgelehnt.
7.4 Die Mitnahme und der Transport von Tieren ist nicht gestattet.
7.5. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbeachtung obengenannter Vorschriften entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
8. Versicherung
Der Abschluss von geeigneten Versicherungen ist alleinige Sache des Kunden. Der Abschluss einer Annullations- und/oder Rückreiseversicherung wird ausdrücklich empfohlen und sollte folgende Risiken abdecken: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen. Darüber hinaus sind bei den Reisen auch keine Gepäck-, Diebstahls-, Unfall- oder Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, sich gegen solche Risiken ebenfalls angemessen versichern zu lassen.
9. Absage/Annullierung der Reise durch den Kunden
9.1 Die Annullierung einer gebuchten Reise hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs an das Reisebüro zu erfolgen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente müssen retourniert werden.
9.2 Für die Annullierung wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
Wenn die Annullation innert der folgenden Frist erfolgt:
121 – 60 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
59 – 30 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 29 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
9.3 Erscheint der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig zum vereinbarten Startpunkt der Reise bzw. verfügt er nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Buchungspreis geschuldet.
9.4 Personalisierte Leistungen, welche vom Reisebüro vorfinanziert wurden und nicht übertragen werden können (z.B. Flüge) werden dem Kunden bei einem Rücktritt von der Buchung unabhängig von einer allfälligen Annullationsfrist vollumgänglich in Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100% des Preises.
10. Gewährleistung
Das Reisebüro gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
11. Internationale Flugbuchungen
11.1 Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, ist die Buchung der internationalen Flüge und die Bezahlung der entsprechenden Flugtickets alleinige Sache des Kunden und nicht im Angebot inbegriffen. Das Reisebüro übernimmt dafür keinerlei Haftung oder Rückerstattung. Es gelten die Vertragsbestimmungen des Fluganbieters. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort sowie am Startpunkt der vom Reisebüro angebotenen Reise liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Bei der Flugbuchung sollte genügend Zeit für Verbindungen im Inland eingeplant werden. Verspätungen sind nicht unüblich und Verbindungen auf vom Kunden getätigte Buchungen können vom Reisebüro nicht garantiert werden.
11.2 Unter bestimmten Umständen kann das Reisebüro ein separates Angebot für internationale Flugbuchungen als Teil seiner Dienstleistungen anbieten. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen der Fluggesellschaft gemäss Ziffer 12.
12. Vermittlung
Vermittelt das Reisebüro in fremdem Namen einzelne Fremdleistungen (wie z.B. Flüge etc.) so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge mit dem Kunden ausschliesslich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Eine Haftung des Reisebüros für diese Fremdleistungen ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
13. Beanstandungen durch den Kunden
13.1 Der Kunde muss allfällige Beanstandungen umgehend schriftlich beim Reisebüro oder der Vertretung vor Ort anbringen. Das Reisebüro oder der Reiseleiter werden darum bemüht sein, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben.
13.2 Will der Kunde nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber dem Reisebüro geltend machen, hat er seine Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben dem Reisebüro mitzuteilen.
14. Haftung
14.1 Das Reisebüro sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet das Reisebüro in jedem Fall lediglich im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
14.2 Jegliche Haftung des Reisebüros ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ereignisse zurückzuführen ist:
-
auf Versäumnisse von Seiten des Kunden;
-
auf unvorhersehbare oder vom Reisebüro nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind und für welche das Reisebüro nicht verantwortlich ist;
-
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches das Reisebüro trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
14.3 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet das Reisebüro im Rahmen der vorliegenden AVRB sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
14.4 Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Betrag des Buchungspreises beschränkt, ausser bei vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimiten.
14.5 Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass die vom Reisebüro durchgeführten Reisen mit erhöhten Risiken behaftet sein können, wenn und soweit sie in potentiellen Risikoregionen stattfinden, insbesondere
-
wo die besonderen Gefahren physische und psychische Grenzbereiche beinhalten, die nicht immer klar erkennbar sind oder
-
wo keine oder nur eine sehr eingeschränkte verkehrstechnische oder medizinische Infrastruktur vorhanden ist.
14.6 Das Reisebüro verpflichtet sich, zu einer sorgfältigen Vorbereitung der Reise, kann aber nicht alle Risiken und Eventualitäten voraussehen. Im Hinblick auf diese Risiken erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Haftung des Reisebüros ist in solchen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
15. Ombudsmann
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, 8038 Zürich.
16. Datenschutz
Diese AVRB unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite des Reisebüros abrufbar ist.
16.1 Datensicherheit: Das Reisebüro wird alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, um die Daten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu schützen, insbesondere im Rahmen des neuen Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
16.2 Einwilligung zur Datenverarbeitung: Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Reisebüro die im Rahmen des Vertragsschlusses erfassten Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und nutzen darf. Dies kann die Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten an die Zielländer der Reise einschliessen, deren Datenschutz möglicherweise nicht den Standards der Schweiz oder der EU entspricht. Der Kunde gibt seine ausdrückliche Zustimmung durch die Unterzeichnung des Buchungsvertrages und der beigefügten Datenschutzklausel.
16.3 Offenlegungspflicht: Der Kunde ist sich bewusst, dass das Reisebüro auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen über den Kunden an diese oder Dritte weiterzugeben.
16.4 Marketingzwecke: Sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, darf das Reisebüro die Daten des Kunden zu Marketingzwecken verwenden.
17. Änderungen
Diese AVRB können vom Reisebüro jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach Online-Publikation durch das Reisebüro in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AVRB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AVRB zugestimmt.
18. Priorität
Diese AVRB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AVRB noch spezifizieren, gehen diesen AVRB vor.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AVRB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Reisebüros zuständig. Dem Reisebüro steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.